Veranstaltungsdatum:
Samstag, 28. Juni 2025
Veranstalter:
TSG Nordholz u.Umg.v.1907 e.V. – Leichtathletik-Abteilung
Mühlenstraße 48, 27639 Wurster Nordseeküste
Ausrichter:
TSG Nordholz u.Umg.v.1907e.V.
Veranstaltungsnummer:
NLV-Veranstaltungsnummer: 25V09000512960000
Voranmeldung:
Online bis zum 25. Juni 2025 auf www.windmuehlenlauf.jimdofree.com
Nachmeldung:
Am Veranstaltungstag bis 1 Stunde vor dem jeweiligen Start.
Veranstaltungsort:
Willi-Wicke-Sportplatz, Mühlenstraße 48, 27639 Wurster Nordseeküste
Start und Strecken:
15:30 Uhr 400 m Bambini Lauf
16:00 Uhr 2,6 km Trimmer Lauf
16:00 Uhr 5 km Schüler- und Volkslauf und Walker
16:00 Uhr alle Strecken Wandern
17:00 Uhr 10 km Volkslauf und Walker
17:00 Uhr 21,0975 km Halbmarathon
Bambini Lauf Jahrgang 2021 - 2018, Startgebühr frei. Begleitung ohne Wertung ist erlaubt.
Kreismeisterschaft:
Die 5 km Strecke wird für die Altersklassen U12/ U14 / U16 aus dem KLV Cuxhaven als Kreismeisterschaft gewertet.
Startunterlagen:
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt am Veranstaltungstag ab 14:00 Uhr im Vereinsheim Willi-Wicke-Sportplatz.
Teilnahmegebühren:
Kinder, Jugendliche, Walker und Wanderer 3,00 Euro
Erwachsene 7,00 Euro
Erwachsene Halbmarathon 10,00 Euro
Nachmeldungen (bis 1 Stunde vor dem Start) 2,00 Euro
Nachsenden der Ergebnisliste 3,00 Euro
Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückzahlung des Startgeldes.
Teilnahmebedingungen:
Einteilung der Altersklassen nach DLO (Deutsche Leichtathletik Ordnung).
Zeitmessung:
Die Zeitmessung erfolgt per Transponder. Dieser wird mit den Startunterlagen leihweise ausgehändigt. Sollte der Transponder nach der Veranstaltung nicht zurückgegeben werden, wird eine Gebühr von 20,– Euro fällig.
Auszeichnungen:
Als Auszeichnung erhält jeder Teilnehmer eine Medaille und eine Urkunde, Wanderer und Walker eine Teilnehmerurkunde.
Siegerehrung:
Findet schnellstmöglich nach den Läufen statt.
Umkleiden/Duschen/Toiletten:
Umkleiden, Duschen und Toiletten sind im Start-/Zielbereich vorhanden.
Strecken:
Die Straßenlaufstrecken sind alle vermessen, das Protokoll liegt dem DLV vor und kann am Wettkampftag im Wettkampfbüro eingesehen werden.
Teilnahmeerklärung:
Mit der Anmeldung erkenne ich die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) an und stimme zu, dass die von mir in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit den gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen.
Ich habe das Recht jederzeit diese Vereinbarung zu widerrufen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das von mir beim Nordholzer Windmühlenlauf erzielten Laufergebnis (Ziel- und Zwischenzeiten) zusammen mit meinem Vor- und Nachnamen sowie meinem Geburtsjahr, meiner Vereinszugehörigkeit und/oder meinem Wohnort an den Deutschen Leichtathletikverband (DLV) weitergegeben werden darf. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Erstellen von Bestenlisten verwendet.
Mit meiner Anmeldung erkenne ich ausdrücklich die Satzungen und Ordnungen des DLV, insbesondere die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) an und unterwerfe mich den entsprechenden Bestimmungen.
Ich bestätige weiterhin die Richtigkeit aller angegebenen Daten und versichere, die Startnummer an keine andere Person weiter zu geben.
Haftungsausschluss:
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder Sachschäden jeder Art an. Dies gilt auch für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Er wird weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Laufes noch gegen die Gemeinde Wurster Nordseeküste Ansprüche erheben, sollten ihm durch die Teilnahme an den Nordholzer Windmühlenlauf Schäden oder Verletzungen entstehen.
Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand besitzt. Er ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
Der Einfachheit halber wird in dieser Ausschreibung die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
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